Das
Gastwirtschaftsgesetz (GWG) vom Kanton Uri regelt die gastgewerblichen
Dienstleistungen und Veranstaltungen. Wer eine dieser Tätigkeiten
ausübt, benötigt ein Patent.
Das
entsprechende Gesuch ist zwei Monate vor Betriebseröffnung oder-
übernahme schriftlich einzureichen. Die Informationen finden Sie hier.
Gastro Uri bietet mit Gastro Suisse den Mitgliedern zahlreiche Informationen, Hilfsmittel, Merkblätter, etc. an. Gerne sind wir Ihnen behilflich.
Merkblatt für zukünftige Urner Wirtinnen und Wirte:
Informationen zu Patenten und Bewilligungen: https://www.wirtepatent.ch
Gastro-Informationspool: https://gastropedia.ch
Betriebsführung
Marketing: https://www.pogastro.com
Gastro Versicherungen: https://app.esurance.ch/gastrosuisse/
Zentralisierte Bestellungen: https://gastro-pool.ch