Vertretung der Gastronomiebranche im Kanton Uri
Auch dieses Jahr möchte Gastro Uri mit öffentlichen Anlässen auf die Urner Gastronomiebranche aufmerksam machen und die Interessen und Ziele unserer Gastrobetriebe attraktiv vertreten.
Die Förderung der Sprachkenntnisse ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Die Sprache gilt dabei als wichtigster Schlüssel zur beruflichen und sozialen Integration. Hotel & Gastro formation Schweiz hat aus diesem Grund, in Zusammenarbeit mit der Sprachschule academia, den fide Sprachkurs Gastronomie/Hotellerie entwickelt.
Es handelt sich hierbei um einen Sprachkurs, welcher Szenarien aus den Bereichen Küche, Service und Hauswirtschaft behandelt. Diese Szenarien basieren auf typischen Handlungen, mit welchen Ihre Mitarbeitenden in ihrem Berufsalltag konfrontiert sind. Die Teilnehmenden lernen die mit den Szenarien verbundenen sprachlichen Strukturen kennen, um diese Alltags-Situationen professioneller meistern zu können.
Der Sprachkurs und das Unterrichtsmaterial werden durch die Beiträge des L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag) subventioniert, sofern der Betrieb und der Mitarbeitende diesem zwingend unterstellt sind. Bei Mitarbeitenden, welche zwingend dem L-GAV unterstellt sind, wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 50.00 erhoben. Der Betrieb erhält eine Arbeitsausfallentschädigung von max. CHF 500.00 pro Kurs (50 Lektionen à CHF 10.00 pro besuchte Lektion).
19. Oktober 2020 - Neue Massnahmen und einheitliches Gästeregistrierungssystem
Die aktuelle Lage und die steigenden Fallzahlen in unserem Kanton fordern uns zurzeit alle stark heraus.
Die Gastronomiebetriebe sind ein wichtiger gesellschaftlicher Ort, wo sich Leute begegnen und sozialer Austausch stattfindet. Einerseits ist dies insbesondere in solch schwierigen Krisenzeiten wichtig, jedoch bieten gerade diese Kontakte dem Virus Gelegenheit, sich weiter zu verbreiten.
Nun sind wir alle gemeinsam gefordert. Es ist wichtig, dass jeder Gastronomiebetrieb im Kanton Uri seine Verantwortung übernimt und mit seinem Schutzkonzept und den Massnahmen einen wichtigen Beitrag leistet, damit sich das Virus nicht weiter ausbreiten kann.
Der Bundesrat hat am 18. Oktober eine landesweite Maskenpflicht im Gastgewerbe (in öffentlich zugänglichen Innenräumen), beim Einkaufen und auf Bahnhöfen sowie Regeln für private Veranstaltungen beschlossen. Ebenso erlässt er eine Sitzpflicht im Gastgewerbe und spricht eine Homeoffice-Empfehlung aus. Wir haben Verständnis für die genannten Anpassungen angesichts der steigenden Fallzahlen und Hospitalisationen. Eine erneute behördlich angeordnete Schliessung gilt es unbedingt zu verhindern. Ein weiterer Lockdown oder andere wirtschaftlich nicht tragbaren Restriktionen würden die Existenz vieler gastgewerblicher Betriebe gefährden. Die Reserven sind vielerorts aufgebraucht.
Eine effektive Massnahme zur Eindämmung des Virus, ist eine einheitliche und genaue Gäste-registrierung (Contact Tracing). In Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeit und Migration, dem Sonderstab COVID-19 und dem Brachenverband Gastro Uri wurde das einheitliche Gästeregistrierungssystem GREG von der Firma Pogastro evaluiert (QR-Code-Lösung).Die Gäste haben damit die
Möglichkeit sich einmalig zu registrieren und anschliessend ihre Anwesenheit in
allen beteiligten Betrieben jeweils nur noch an- bzw. abzumelden. Durch die
Erfassung von Uhrzeit und spezifischer Position (z.B. Tisch-Nummer) kann der Urner
Corona-Sonderstab schnell und gezielt eingreifen, um die Verbreitung des
COVID-19 Virus einzudämmen. Für Gäste, welche keine Möglichkeit haben, sich per
QR-Code zu registrieren, soll nach wie vor in jedem Betrieb eine Liste in
Papierform zur Verfügung stehen.
Kontaktperson für Hilfestellung und Beratung durch den Verband Gastro Uri:
Vorstandsmitglied Aaron Bohl,
+41 41 871 13 51, a.bohl@gruenes-haus.ch, www.gastrouri.ch
19. Juni 2020 - Lockerungen / Versicherungen / Mehrwertsteuer
Mitteilung GastroSocial bezüglich Bemessungsgrundlage der COVID-19 Entschädigung für Selbstständigerwerbende:
Wir erhalten viele Anfragen bzw. Beschwerden, dass die
ausbezahlten Leistungen nicht genügen oder aufgrund einer falschen Basis
erfolgen. Die Grundlagen für die Entschädigung wurden vom Bundesrat
aber klar definiert. Massgebend ist die aktuellste AHV-Beitragsverfügung
für das Jahr 2019, wobei es keine Rolle spielt, ob diese provisorisch
oder definitiv ist. Eine nachträgliche Anpassung der Bemessungsgrundlage
wurde vom Bundesrat ausdrücklich ausgeschlossen und es wurde auch keine
Minimalentschädigung definiert. Das heisst, dass jemand mit einer
Beitragsverfügung über ein jährliches Einkommen von z.B. CHF 10‘000 dann
pro Tag nur CHF 22 erhält (10‘000/360Tage*80%). Die GastroSocial
Ausgleichskasse ist hier nur Durchführungsstelle im Auftrag des Bundes
und hat keinen Spielraum für grosszügigere Leistungen.
Der grösste Teil der Auszahlungen für den Monat März konnten
bereits getätigt werden. Für die weiteren Wochen müssen keine neuen
Anträge gestellt werden, die Folgezahlungen werden automatisch
vorgenommen
Bei Unklarheiten stehen Ihne die Mitarbeiter von GastroSocial zur Verfügung.
GastroSuisse hat ein branchenspezifisches Merkblatt
erarbeitet. Dieses beantwortet wichtige Fragen und gibt
Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen. Die
Informationen werden je nach Sachlage aktualisiert. Melden Sie sich mit Ihrem Mitglieder-Login bei www.gastrosuisse.ch an und Sie erhalten direkten Zugriff auf die Informationen.
GastroSuisse Rechtsdienst
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14.00 – 16.00 Uhr
Am 09. März 2020 durften wir mit Erfolg einen weiteren Polit-Apero durchführen! Zahlreiche Politiker und Gäste nutzten den Anlass für eine Austausch.